Tierschutzverein droht Insolvenz |
27.05.2015/Silvia Gruber |
Einen Tierschutzverein zu gründen und zu
betreiben hat nur ein Ziel: den Mitgeschöpfen unseres Planeten ein vernünftiges
Miteinander zu gestalten. Für den Bereich des Tierschutzvereins Dachau lassen
sich Aufgaben und Ziele in
unserer Satzung
nachlesen Dies geschieht zumeist sehr emotional und somit sind Reibungspunkte
hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betriebes und ethischen Ansprüchen
vorprogrammiert. Das gilt insbesondere für Tierschutzvereine, die sich gar
entschließen ein Tierheim zu betreiben! Spätestens hier geht das Dilemma los!
Neben dem philosophischen Aspekt des Respekts vor dem Leben an sich hat das
Thema, besonders in Deutschland, auch ein rechtlich-politischen Hintergrund,
denn das Tierschutzgesetz ist im Grundgesetz verankert.
So stellt sich
zwangsläufig die Frage, wer im Felde politischen Handels nun konkret welche
Aufgaben wahrnehmen und, vor allem, auch umsetzen soll. So sind Veterinärämter,
Sicherheitsbehörden (Polizei, Feuerwehr) und Kommunen (Landkreise, Gemeinden)
grundsätzlich in der Pflicht, hilfsbedürftigen Tieren nach dem Tierschutzgesetz
eine erforderliche, fachgerechte Betreuung zu gewähren. Schwierig genug, gehen
doch die Meinungen was eine adäquate Betreuung ist, extrem weit auseinander, und
vor allem: öffentliche Stellen betreiben keine Tierheime mit qualifiziertem oder
wenigstens engagiertem Personal. Natürlich geht es ums Geld. Von wenigen
Ausnahmen in Deutschland abgesehen, wo sich, meist große Städte, dazu
entschlossen haben ein Tierheim komplett zu finanzieren und zu unterhalten,
werden auf dem Rücken der Tierfreunde alle Aufgaben an einen
Verein delegiert, der somit gemeinnützige Aufgaben übernimmt.
Beispiele:
Ein straffällig gewordener
Hundebesitzer wandert für einige Jahre in den Vollzug, der Hund kann
kaum solange zu Hause warten, wird also dem Tierheim zur "Aufbewahrung"
zugeführt. Die Besitzverhältnisse sind eindeutig - das Tier kann somit nicht
vermittelt werden! Wer kommt für die Kosten auf?
Ein Tierhalter verstirbt. Bis evtl.
Erben oder Nachlassverwalter entscheiden, was mit dem Tier/den Tieren
geschehen soll verbleiben sie im Tierheim und können selbstverständlich
nicht vermittelt werden. Eine Kostenerstattung erfolgt so gut wie nie.
Ein Hilfeempfänger muss ins Krankenhaus,
sein Tier für diese Zeit in Pension ins Tierheim. Auch hier kein
Kostenersatz.
Im Gemeindebereich xy wird eine Katze aufgegriffen, die, gesundheitlich in schlechtem Zustand, schon länger offenbar herrenlos umherstreunt. Das Tierheim nimmt auch dieses Tier an, sorgt für eine medizinische Behandlung und versucht, den Eigentümer zu ermitteln. Das gelingt zuweilen, häufig auch nicht - die damit verbundenen Kosten müsste die Kommune übernehmen (siehe Erläuterungen zur kommunalen Pflichtaufgabe). Inzwischen ist es gelungen nahezu alle Gemeinden sowie die Stadt zur Erstattung einer sog. "Fundtierpauschale" (kein Zuschuss!) zu bewegen. Die Höhe dieser Pauschale hängt nicht vom tatsächlichen Aufwand sondern von der Einstellung und Zusammensetzung des Gemeinde-/Stadtrates zu diesem Thema ab, der dies zu beschließen hat. Sie deckt die Aufwendungen bei weitem nicht! Dennoch ist sie ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen (Abholung, Versorgung, artgerechte Unterbringung, unaufschiebbare tierärztliche Behandlungen...) und muss daher auch noch versteuert werden! Auch hier ist das Finanzamt gnadenlos.
Die Liste ließe sich lange fortsetzen über angefahrene Tiere auf Landstraßen und Autobahnen als auch Zwangsschließungen von Zuchtbetrieben usw.....
Wie also kann ein Tierschutzverein solche Aufgaben finanziell stemmen, wenn der Personal- und Sach-Aufwand (Unterhalt) den Ertrag der Mitgliedsbeiträge um ein Vielfaches übersteigt?
Klar: bei den politisch Verantwortlichen wenigstens eine Aufwandsentschädigung einfordern für die Tätigkeiten, die ja eigentlich die Öffentlichkeit zu übernehmen hätte. Ein Rechtsanspruch ist jedoch ausschließlich für Fundtiere gegeben, Abgabe- und Verwahrtiere bleiben unberücksichtigt! Eine Einzelabrechnung statt der Pauschale würde einen enormen, kaum zu bewältigenden, bürokratischen Aufwand bedeuten (jede Medikamentengabe, Augentropfen und sogar der Betreuungsaufwand müsste einzeln aufgeschlüsselt werden) und käme wesentlich teurer.
Alle denkbaren Möglichkeiten über Veranstaltungen, Flohmärkte, Spendenaufrufe etc. ausschöpfen - sonst wären wir längst pleite
Bei den öffentlichen Stellen, wie alle anderen Sport-, Schützen-, Trachten-, Kaninchenzüchter- etc. Vereine auch, um Zuschüsse, wie z.B. einen Betriebskostenzuschuss, nachsuchen! Seit Jahrzehnten ohne jeden Erfolg!!
Der Punkt, an dem der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, war und ist schon immer in Sichtweite, scheint jedoch dieses Jahr bedenklich konkret. Sollten wir gezwungen sein, das Tierheim zu schließen, werden andere Wege gesucht werden müssen zur Erledigung der Aufgaben - die Leidtragenden sind wohl die Tiere!
Es ist schon deprimierend: Argumente werden nicht besser durch häufige Wiederholung, aber auch nicht weniger überzeugend durch Ignoranz. Unten sind einige Verweise angeführt, wie die Vereinsführung, aber auch der Deutsche Tierschutzbund, nach Auswegen beim Kampf gegen Windmühlen sucht. Verzeihen Sie bitte den manchmal etwas emotionalen Charakter meiner Ausführungen - sie sind von zahlreichen Enttäuschungen und beginnender Hoffnungslosigkeit geprägt.
Wenn Sie uns unterstützen möchten wirken
Sie auf Ihre Bürgermeister und Gemeinderäte ein! Jede Stimme der Öffentlichkeit zählt!
Werden Sie Mitglied (30,-
€ / Jahr) und unterstützen Sie den Tierschutzverein Dachau e.V. Auch jeder Euro
zählt!
Weitere
Informationen und Zahlen finden Sie unten
TSB
Mindestlohn Belastung für Tierheime
TSB PM-Bayern lässt Tierheime im Regen stehen!
Offene Worte der 1. Vorsitzenden
Einige Fakten
Allg.Erläuterungen kommunale Pflichtaufgaben
Minusgeschäft