Hasenbabies ausgesetzt

12.12.2012/Silvia Gruber

Bei eisigen Temperaturen wurden 3 ausgewachsene Hasen und sieben ca. 1 - 2 Tage alte Hasenbabies in einem Käfig in Nähe der Schießstatt einfach ausgesetzt. Das Muttertier hat wohl aus lauter Stress einem Baby Vorder- und Hinterlauf abgebissen (es musste eingeschläfert werden), zwei weitere Babies waren erfroren. Die restlichen vier Winzlinge müssen nun mühevoll mit der Hand aufgezogen werden, da die Mutter sie nicht mehr annimmt. Ob sie überleben werden ist leider noch nicht sicher.

 

Ein anderes weibliches Tier ist trächtig und dürfte bald ihren Nachwuchs gebären.

Das Aussetzen von Tieren ist generell verboten und verwerflich, aber in diesem Fall besonders verabscheuungswürdig. Der Tierschutzverein weist erneut darauf hin, dass es gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG verboten ist, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR bestraft.