Herzlos "entsorgt"!

24.09.2012/Silvia Gruber

Kein Herz für Tiere zeigte einige Tierhalter, die ihre Vierbeiner einfach ausgesetzt haben.

In einem Wald bei Ebersried fand man zwei Hasen, die von den Findern behalten wurden. Nachdem aber noch ein Hase und zwei Meerschweinchen gefunden wurden, wurden diese ins Tierheim gebracht. Eine Meerschweinchendame war schon kugelrund und hat mittlerweile drei Babies geboren.

In der Nähe von Oberroth wurden vier kleine Katzenbabies (ca. 5 Wochen) ausgesetzt und von einem Ehepaar gefunden. Eines der Tiere bewegte sich kaum noch. Die vier Minitiger wurden von den Findern in das Kleintierzentrum nach Erdweg gebracht, für eines der Samtpfotenkinder war es aber leider schon zu spät. Die drei überlebenden Tiere wurden zwei Tage in der Praxis behandelt, eines der Tiere hat zudem noch schlimme Verletzungen im Halsbereich. Nun sind die drei Samtpfoten in der Obhut des Tierschutzvereins und werden hier weiter aufgepäppelt.

Am Samstag machte ein Autofahrer eine Pause am Autobahnparkplatz Fuchsberg und fand dort einen Pappkarton, in dem zwei Chinchilla's kauerten. Er brachte den Karton zur Polizeiinspektion Dachau und ein Mitarbeiter des Tierheims holte die Tiere dort ab. Der Pflegezustand der Tiere ist katastrophal, das Fellkleid weist auf eine längere Fehlernährung hin. Die Tiere waren wohl schon länger in dem Karton, da die Pfoten und Bauchseite von Urin durchtränkt waren.

Auf dem Filmgelände Bayer. Rundfunk (Anton-Josef-Schuster-Straße) wurde am Montag ein schwarzes Widderzwergkaninchen gefunden, auch hier muss angenommen werden, dass das Tier ausgesetzt wurde.

Der Tierschutzverein weist erneut darauf hin, dass es gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG verboten ist, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR bestraft.